INNOVATIV.
PRAXISNAH.
KOMPETENT.

Wir stellen uns vor

Fuchs & Stolz sind Spezialisten im Bereich der Heilberufe-Beratung. Wir betreuen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie Apotheken, aber auch angestellte Ärzte sind gut bei uns aufgehoben. Egal ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder MVZ – wir beraten Sie zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Unser Team aus spezialisierten Mitarbeiter*innen unterstützt Sie bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Expertise gerne Rede und Antwort bei strategischen Überlegungen. Bereits seit 1981 betreuen wir unsere Mandanten in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen.

Die Kanzlei wurde im Jahr 1981 von Artur Fuchs gegründet. Nur ein Jahr später trat Bernhard Fuchs als weiterer Steuerberater in die Kanzlei ein. Schon bald spezialisierten sich die Partner auf die Beratung von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken. Seit 2016 ist Michael Stolz in der Kanzlei tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Heilberufe-Beratung sind die Kanzleiinhaber als Referenten für verschiedene ärztliche und zahnärztliche Verbände und Berufskammern tätig.

„Seit über 40 Jahren sind wir verlässlicher Partner für unsere Mandanten“

Kanzlei Fuchs + Stolz

Wir engagieren uns seit über 40 Jahren für unsere Mandanten. Die Kombination aus langjähriger Erfahrung gepaart mit dem Einsatz zukunftsweisender Innovationen macht unsere Kanzlei seit jeher zu einem verlässlichen Partner.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Durch unser starkes Netzwerk an spezialisierten Experten aus den unterscheidlichsten Bereichen erreichen wir für unsere Mandanten immer die besten Lösungen.

Aktuelle Themen

Beiträge, die in diesem Jahr an die Versorgungswerke gezahlt worden sind, sofern die u. g. steuerlichen Höchstbeträge nicht überschritten werden, sind zu 94% als Sonderausgaben abzugsfähig.

Alljährlich stellt sich zum Ende des Jahres die Frage, mit welchen Maßnahmen Sie aktiv Ihre Steuerbelastung mindern oder zumindest hinausschieben können. Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt.

Ab dem 1.10.2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Dieser ist für jede geleistete Arbeitsstunde aber auch für jede zustehende Stunde Urlaub, Feiertage und Arbeitsunfähigkeit zu bezahlen.

Am Freitag, 21. Juli 2023 findet unser nächstes Kanzleifest in der Villa Sommerach statt.

Niedergelassene Zahnärzte stellen uns oftmals die Frage: „Wie hoch ist eigentlich mein Stundenlohn?“. Um diese Frage zu beantworten, muss man ein paar Gedankengänge machen. Insbesondere, da der Stundenlohn nicht mit dem Gewinn pro Stunde, welcher in der Zahnarztpraxis erwirtschaftet wird, gleichgesetzt werden kann.

Im Bayerischen Zahnärzteblatt von Oktober 2022 war der in der Anlage beigefügte Artikel zum o. g. Thema abgedruckt. Zunächst reibt man sich verwundert die Augen, dass dies auch in Arzt- und Zahnarztpraxis gelten sollen, war doch das ursprüngliche Ziel dieser Vorschriften Steuerverkürzungen bei bargeldintensiven Betrieben, wie z. B. Friseuren, Gaststätten usw. zu erschweren.

… so hat zumindest das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 08.11.2021 entschieden.

Nicht nur in der Wirtschaft ist eine Inflation festzustellen. Der Gesetzgeber beschert uns eine solche auch im Steuerrecht indem er geradezu inflationär Steueränderungen vornimmt, frei nach dem Motto für jeden ist etwas dabei. Wir haben nachfolgend die nennenswerten Änderungen die Ärzte und Zahnärzte betreffen zusammengestellt:

Gesetzlich geregelt wurde rückwirkend, dass für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 ein Zinssatz von 1,8 % jährlich (= 0,15 % monatlich) anzuwenden ist, statt bisher 6 % p.a.

Um ein böses Erwachen zu vermeiden, sind Gestaltungen bereits vor Eintritt des ersten Erbfalls unbedingt ratsam. Mit diesen Ansätzen lassen sich nämlich Erbschaftssteuerersparnisse in Höhe von mehreren 100.000 Euro erzielen – im Vergleich zum ungeregelten Nachlass.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. Februar 2022 über die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrages zu Gunsten des Arbeitgebers entschieden.

Wir hatten Sie informiert, dass die Firma Invisalign plant ihre Produkte zukünftig aus Polen an die deutschen Zahnärzte und Kieferorthopäden zu versenden. Die Folge davon wäre gewesen, dass diese Lieferungen umsatzsteuerfrei erfolgen und der jeweilige Empfänger (KFO-/Zahnarztpraxis) die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen muss.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die für unsere Mandanten die Lohnabrechnungen erstellen kommen nicht zur Ruhe. Nach Kurzarbeitergeld, Quarantäneentschädigungen, Corona-Bonus, dem Corona-Pflegebonus und der Energiepreispauschale hat der Gesetzgeber nun die Möglichkeit geschaffen eine „Inflationsausgleichsprämie“ steuer- und beitragsfrei an Arbeitnehmer auszuzahlen.

Häufig kommt es vor, insbesondere in Zahnarztpraxen, dass Zahnärzte aber auch Dentalhygienerinnen und selbst Prophylaxemitarbeiterinnen am Umsatz den sie erbringen beteiligt werden.

Die Zinserträge in den letzten Jahren waren für Sparer recht mau. Manche mussten sogar Negativzinsen bezahlen. Dies hat sich nun geändert. Es gibt wieder Zinsen auf Guthaben!

Wer eine Zahnarztpraxis erfolgreich führen will, braucht mehr als nur zahnmedizinisches Fachwissen. Das BZB beleuchtet in der Serie „Unternehmen Zahnarztpraxis“ die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Aspekte, auf die es bei der Gründung und Führung einer Praxis ankommt.

Viele Arbeitgeber kennen das: Eine Mitarbeiterin soll und möchte mehr arbeiten, aber es lohnt sich für sie eigentlich kaum, da ihr in der Lohnsteuerklasse V praktisch nichts von der Erhöhung bleibt. Die Überlassung eines Fahrzeugs kann sich für beide Seiten lohnen und zudem die Bindung an die Praxis stärken.

Wir haben eine Photovoltaik-Anlage installiert und nutzen den produzierten Strom selbst.

Wer mit kleinen Beträgen an den Aufbau einer goldenen Reserve für den Notfall denkt, ist mit dem Kauf von Goldmünzen gut beraten. Hierbei müssen Sie sich auf einige Besonderheiten einstellen.

Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden.

Doppelbesteuerung der Renten: Mit diesem Thema beschäftigt sich der Artikel von Bernhard Fuchs und Marcel Nehlsen.

Die Praxissoftware als Frühwarnsystem. Hiermit beschäftigt sich der zweite Artikel „Frühwarnsystem Praxissoftware – Ein effektiver Blick auf die BWA“ von Michael Stolz und Marcel Nehlsen in der ZWP.

Bernhard Fuchs und sein Kollege Marcel Nehlsen haben einen Aufsatz in den Zahnärztlichen Mitteilungen zum Thema „Wichtige Änderungen im Lohnbereich 2022“ veröffentlicht.

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, ist das zurzeit noch geltende Grundsteuerverfahren verfassungswidrig.

Marcel Nehlsen und Michael Stolz veröffentlichen diese Jahr in einer Reihe mehrere Artikel zum Thema Finanzen. Den Auftakt macht ein Artikel mit dem Titel „Die betriebswirtschaftliche Auswertung – Lesen und Verstehen“.

Für Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung gibt es in allen Altersgruppen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Unser „Vorsorgefuchs“ Bernhard Fuchs ist nicht nur Experte im Bereich Steuern sondern kennt sich auch im Regelwerk der Bayerischen Ärzteversorgung bestens aus.

E-Mobilität aus steuerlicher Sicht: Den Beitrag von Bernhard Fuchs und Marcel Nehlsen in den zahnärztlichen Mitteilungen finden Sie hier:

Der Mindestlohn wird erhöht (jeweils brutto je Zeitstunde):

  • zum 01.01.2022:   9,82 €
  • zum 01.07.2022: 10,45 €

Die Steuertipps von Bernhard Fuchs und Marcel Nehlsen zum Jahresende im Beitrag in den Zahnärztlichen Mitteilungen finden Sie hier:

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel und der damit verbundenen Software-Updates kann es bei der Abrechnung der Januargehälter zu Verzögerungen kommen. Bitte planen Sie dies ein und informieren Sie gegebenenfalls auch Ihre Mitarbeiter.

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