Beiträge, die in diesem Jahr an die Versorgungswerke gezahlt worden sind, sofern die u. g. steuerlichen Höchstbeträge nicht überschritten werden, sind zu 94% als Sonderausgaben abzugsfähig.
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Wichtige steuerliche Informationen für Ärzte und Zahnärzte zum Jahresende 2022
Alljährlich stellt sich zum Ende des Jahres die Frage, mit welchen Maßnahmen Sie aktiv Ihre Steuerbelastung mindern oder zumindest hinausschieben können. Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt.
weiterlesenÄnderungen beim gesetzlichen Mindestlohn
Ab dem 1.10.2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Dieser ist für jede geleistete Arbeitsstunde aber auch für jede zustehende Stunde Urlaub, Feiertage und Arbeitsunfähigkeit zu bezahlen.
weiterlesenSommerfest 2023 der Kanzlei Fuchs und Stolz
Am Freitag, 21. Juli 2023 findet unser nächstes Kanzleifest in der Villa Sommerach statt.
weiterlesenStundensätze in der Zahnarztpraxis
Niedergelassene Zahnärzte stellen uns oftmals die Frage: „Wie hoch ist eigentlich mein Stundenlohn?“. Um diese Frage zu beantworten, muss man ein paar Gedankengänge machen. Insbesondere, da der Stundenlohn nicht mit dem Gewinn pro Stunde, welcher in der Zahnarztpraxis erwirtschaftet wird, gleichgesetzt werden kann.
weiterlesenVorsicht bei Bareinnahmen in der Praxis!
Im Bayerischen Zahnärzteblatt von Oktober 2022 war der in der Anlage beigefügte Artikel zum o. g. Thema abgedruckt. Zunächst reibt man sich verwundert die Augen, dass dies auch in Arzt- und Zahnarztpraxis gelten sollen, war doch das ursprüngliche Ziel dieser Vorschriften Steuerverkürzungen bei bargeldintensiven Betrieben, wie z. B. Friseuren, Gaststätten usw. zu erschweren.
weiterlesenBewirtungskosten: Auch ein Katerfrühstück kann geschäftlich bedingt sein
… so hat zumindest das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 08.11.2021 entschieden.
weiterlesenSteueränderungen ab 2023
Nicht nur in der Wirtschaft ist eine Inflation festzustellen. Der Gesetzgeber beschert uns eine solche auch im Steuerrecht indem er geradezu inflationär Steueränderungen vornimmt, frei nach dem Motto für jeden ist etwas dabei. Wir haben nachfolgend die nennenswerten Änderungen die Ärzte und Zahnärzte betreffen zusammengestellt:
weiterlesenNeuregelung des Zinssatzes für Steuernachzahlungs- und erstattungszinsen
Gesetzlich geregelt wurde rückwirkend, dass für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 ein Zinssatz von 1,8 % jährlich (= 0,15 % monatlich) anzuwenden ist, statt bisher 6 % p.a.
weiterlesenErbschaft steuern statt Erbschaftssteuer
Um ein böses Erwachen zu vermeiden, sind Gestaltungen bereits vor Eintritt des ersten Erbfalls unbedingt ratsam. Mit diesen Ansätzen lassen sich nämlich Erbschaftssteuerersparnisse in Höhe von mehreren 100.000 Euro erzielen – im Vergleich zum ungeregelten Nachlass.
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