Ab dem 1.10.2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Dieser ist für jede geleistete Arbeitsstunde aber auch für jede zustehende Stunde Urlaub, Feiertage und Arbeitsunfähigkeit zu bezahlen.
Wird das nicht getan, kann der Arbeitnehmer Entgelt nachfordern. Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde, auf 520 Euro monatlich erhöht und für die Zukunft dynamisch ausgestaltet.
Bei Minijobbern sind detaillierte Stundenaufzeichnungen zu führen und aufzubewahren (Dokumentationspflicht). Dies gilt ausnahmsweise nicht bei der Beschäftigung von Kindern, Ehegatten und Eltern des Arbeitgebers.
Bitte kümmern Sie sich um die Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohgesetztes, damit Nachzahlungen und Bußgelder für Sie vermieden werden.