Ein Auto als geldwerter Vorteil (Zahnärztliche Mitteilungen)

Viele Arbeitgeber kennen das: Eine Mitarbeiterin soll und möchte mehr arbeiten, aber es lohnt sich für sie eigentlich kaum, da ihr in der Lohnsteuerklasse V praktisch nichts von der Erhöhung bleibt. Die Überlassung eines Fahrzeugs kann sich für beide Seiten lohnen und zudem die Bindung an die Praxis stärken.

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