Beiträge, die in diesem Jahr an die Versorgungswerke gezahlt worden sind, sofern die u. g. steuerlichen Höchstbeträge nicht überschritten werden, sind zu 94% als Sonderausgaben abzugsfähig.
Mittlerweile wurde gesetzlich geregelt, dass sich dieser Prozentsatz bereits ab 2023 auf 100 % erhöht, also um 6 Prozentpunkt. Sofern Sie noch Spielraum hinsichtlich der u. g. Höchstbeträge haben, ist es deshalb empfehlenswert, Beiträge nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst in 2023 zu entrichten.