Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge in Prozent ab 2023

Beiträge, die in diesem Jahr an die Versorgungswerke gezahlt worden sind, sofern die u. g. steuerlichen Höchstbeträge nicht überschritten werden, sind zu 94% als Sonderausgaben abzugsfähig.

Mittlerweile wurde gesetzlich geregelt, dass sich dieser Prozentsatz bereits ab 2023 auf 100 % erhöht, also um 6 Prozentpunkt. Sofern Sie noch Spielraum hinsichtlich der u. g. Höchstbeträge haben, ist es deshalb empfehlenswert, Beiträge nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst in 2023 zu entrichten.

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