Wer mit kleinen Beträgen an den Aufbau einer goldenen Reserve für den Notfall denkt, ist mit dem Kauf von Goldmünzen gut beraten. Hierbei müssen Sie sich auf einige Besonderheiten einstellen.
Begehrt sind bei Käufern von Goldmünzen vor allem die sog. Bullion Coins. Dies sind international akzeptierte Anlage-Goldmünzen, wie z. B. der südafrikanische Krügerrand, die kanadische Maple Leaf, der amerikanische Eagle, die Wiener Philharmoniker aus Österreich und der australische Nugget Kangaroo. In ihren Herkunftsländern gelten diese Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel und ihre Preise orientieren sich – mit niedrigen Aufschlägen – an den Geldnotierungen.
Beim Kauf der Münzen verlangen die Banken einen Aufschlag auf den inneren Metallwert. Mit dieser Verkaufsgebühr finanzieren sie die für das Goldgeschäft anfallenden Bevorratungs- und Prüfkosten und ihre Gewinnspanne.
Für die Höhe des Aufschlags auf den inneren Metallwert gilt: Je kleiner die Stückelung (z. B. 1/10 Unze) ausfällt, desto höher sind die Gebühren. Bei einer 1/10-Unzen-Münze müssen Sie bereits mit einem Gebührenanteil von rund 22 % am Endverkaufspreis rechnen. Deshalb sollten Sie bei der Goldanlage 1-Unzen-Münzen bevorzugen.
Vor dem Münzenkauf sollten Sie unbedingt mehrere Angebote einholen und vergleichen. Preisunterschiede von bis zu 20 % sind keine Seltenheit. In Deutschland ist der Kauf und Verkauf von Anlage-Goldmünzen mehrwertsteuerfrei. Diese Umsatzsteuerfreiheit gilt jedoch nur für Anlage-Goldmünzen, wenn sie im Ausgabeland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
Eine Liste über die im Ausgabeland als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassenen Anlage-Goldmünzen finden Sie auf den Seiten des Verbandes der Deutschen Münzhändler.
Gemäß § 23 Abs. 1